Wie wahrscheinlich alle mitbekommen haben, hat der Bundesrat gestern erste Lockerungen beschlossen.

Diese erlauben es uns, den sportlichen Betrieb per 1. März unter den nachfolgenden Bedingungen wieder aufzunehmen.

Wir bitten euch weiterhin um Einhaltung aller Regeln und Schutzkonzepte, sowie stets um gesunden Menschenverstand und Vernunft.

Bedingungen Wiederaufnahme sportlicher Betrieb per 01.03.2021

Wer darf was:

  • Jahrgänge 2001 und jünger: Uneingeschränkter Trainings- und Spielbetrieb
  • Jahrgänge 2000 und älter: Trainingsbetrieb in Gruppengrösse von max. 15 Personen inkl. BetreuerInnen, Einhaltung Mindestabstand 1.5m, kein Körperkontakt, Spielbetrieb untersagt
    • es dürfen sich mehrere Gruppen von max. 15 Personen auf dem Platz aufhalten, diese dürfen sich jedoch während der gesamten Dauer der Einheit nicht durchmischen

Garderoben:

  • bleiben für den Trainingsbetrieb geschlossen (fehlende Kapazität durch Neubau Garderobengebäude, Umsetzung Schutzkonzept schwierig)
  • bei Spielen ist das Benützen der Garderoben erlaubt. Erwachsene Personen müssen im Gebäude eine Maske tragen, das aktuell gültige Schutzkonzept ist einzuhalten

Zuschauer:

  • Sind sowohl für Trainings- wie Spielbetrieb verboten

Schutzkonzept: 

  • Der Fussballverband arbeitet an einem aktualisierten Schutzkonzept. Dieses soll in den nächsten Tagen verschickt werden.
  • Wir behalten uns Anpassungen dieser Bedingungen anhand des Schutzkonzepts vor und werden so bald wie möglich entsprechend kommunizieren.

Restaurant: 

  • In Absprache mit Sascha bleibt das Restaurant bis auf weiteres geschlossen, da keine Zuschauer erlaubt sind.
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